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Aufgrund der mehrmaligen Lockdowns haben wir festgestellt, dass es für die Kosmetikbranche keinerlei Ansprechpartner gab. Bislang waren die Kosmetiker den allermeisten Friseurinnungen angegliedert. Da sich aber das Berufsbild in den letzten Jahren stark verändert und weit vom Friseurhandwerk wegbewegt hat, ist eine eigene Innung möglich. Die Kreishandwerkerschaft Donau-Wald setzte sich mit den beiden Friseur-Innungen Deggendorf und Straubing in Verbindung, ob es eine Möglichkeit gäbe, die Kosmetik aus den Satzungen der Friseur-Innungen zu nehmen. In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz wurde dies im November 2021 nach einem Jahr Vorarbeit möglich und schlussendlich mit der Gründungsveranstaltung abgeschlossen.
Die Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen. In unserem Fall sind es Kosmetik-Betriebe. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Gewerbe eine Ausbildungsordnung erlassen worden ist.
Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch Gewerbetreibende, die ein dem Gewerbe, für welches die Innung gebildet ist, fachlich oder wirtschaftlich nahestehendes handwerksähnliches Gewerbe ausüben, für das keine Ausbildungsordnung erlassen ist, können bei entsprechender Satzung Innungsmitglied werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen darf der Innungsbeitritt nicht versagt werden.
Aufgrund der mehrmaligen Lockdowns haben wir festgestellt, dass es für die Kosmetikbranche keinerlei Ansprechpartner gab. Bislang waren die Kosmetiker den allermeisten Friseurinnungen angegliedert. Da sich aber das Berufsbild in den letzten Jahren stark verändert hat und weit vom Friseurhandwerk wegbewegt hat, ist eine eigene Innung möglich. Die Kreishandwerkerschaft Donau-Wald setzte sich mit den beiden Friseur-Innungen Deggendorf und Straubing in Verbindung, ob es eine Möglichkeit gäbe, die Kosmetik aus den Satzungen der Friseur-Innungen zu nehmen. In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz wurde dies im November 2021 nach einem Jahr Vorarbeit möglich und schlussendlich mit der Gründungsveranstaltung abgeschlossen.
Die Gründung ist eine ganz tolle Sache, da seit 60 Jahren keine neue Innung mehr gegründet wurde. Außerdem ist unsere Innung die einzig eigenständige Kosmetiker-Innung in ganz Bayern.
Jede Innung ist – im Vergleich zu einem Verein – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das heißt der Staat überträgt ihr Aufgaben, die eigentlich die seinen wären, aber aus fachlichen Gründen hier besser aufgehoben sind. Dazu gehören z.B. Teile der Organisation der Berufsausbildung.
Der Landesinnungsverband ist der freiwillige Zusammenschluss der Fachinnungen in einem Bundesland. Er ist eine juristische Person des Privatrechts.
Der ZDH ist die oberste Spitzenorganisation des gesamten deutschen Handwerks.
Da eine einzelne Innung nur auf Kreisebene arbeitet, erreicht sie mit dem Beitritt zum Landesinnungsverband die Möglichkeit, auch auf Länderebene tätig zu werden. Dadurch können wir unsere Interessen stärker durchsetzen. Außerdem bietet der LIV eine sehr umfangreiche Liste mit Kooperationspartnern aus fast allen Wirtschaftsbereichen an.
Seit Juli 2024 sind wir Mitglied im Landesinnungsverband der Friseure und Kosmetiker in Bayern. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es uns, von einem breiten Netzwerk von Fachleuten und Ressourcen zu profitieren, die uns dabei helfen, unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern und den höchsten Standards der Branche gerecht zu werden.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband erhalten wir Zugang zu wertvollen Weiterbildungsangeboten, aktuellen Informationen zu gesetzlichen Vorgaben und Trends sowie zu einem starken Interessenvertretungsnetzwerk. Diese Partnerschaft ist ein bedeutender Schritt, um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und weiter zu fördern.